Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, wird von jedem Endverbraucher, für Dienstleistungen oder Güter bezahlt.
Alle Umsätze die von einem Unternehmen getätigt werden, unterliegen nach § 1 UstG, der Umsatzsteuer. Vom Unternehmen, wird die Umsatzsteuer, die umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt wird, an den Käufer weitergegeben. Zwischenhändler, geben die Umsatzsteuer ebenfalls weiter, bis sie beim Endverbraucher angelangt ist und diesem in Rechnung gestellt wird.
Unternehmer haben die Möglichkeit, zu viel bezahlte Umsatzsteuer, über die Steuer vom Finanzamt, wieder zurück zu erhalten, was beim Endverbraucher nicht möglich ist.
Selbstständige, die entweder ein Gewerbe betreiben oder eine sonstige berufliche Tätigkeit, selbstständig ausüben, sind nach dem § 2 UstG Unternehmer und müssen für ihre Einnahmen Umsatzsteuer bezahlen. Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer liegt in Deutschland zur Zeit bei 19% und der ermäßigte Steuersatz bei 7%.
Die Umsatzsteuer muss in allen Rechnungen ausgewiesen werden, die ein Gewerbetreibender ausstellt. Der Umsatzsteuer unterliegen alle Leistungen, die ein Unternehmer auf eigene Rechnung erbringt. Dabei ist es egal ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt. Ausschlaggebend ist, dass mit der Tätigkeit auf Dauer Einnahmen erzielt werden.

