Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung, ist für jeden Arbeitnehmer Pflicht. Der Arbeitgeber, muss seine Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, damit dieser bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nicht selbst für den Schaden aufkommen muss.
Da die gesetzliche Unfallversicherung aber nur bei den Berufsunfällen für die Schäden aufkommen muss, ist es wichtig auch den privaten Bereich abzusichern. Die private Unfallversicherung, bezahlt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit. Die private Unfallversicherung, bietet verschiedene Varianten an oder auch Produktbausteine, die sich dann jeder Versicherte individuell nach seinen Bedürfnissen zusammensetzen kann. Es kann zum Beispiel Krankenhaustagegeld, Kurkostenbeihilfe, Leistungen bei Knochenbrüchen oder eine Soforthilfe bei schweren Verletzungen vereinbart werden. Außerdem gibt es Leistungen wie Bergungskosten, kosmetische Operationen nach einem Unfall usw. die kostenlos mitversichert sind.
Die gesetzliche Unfallversicherungen kommt nur bei Unfällen auf, die entweder bei der Arbeit oder auf dem Weg von und zur Arbeit passieren. Die private Unfallversicherung hingegen, bietet den Versicherten den 24 Stunden Schutz.
Unter einem Unfall, versteht man ein Unfallereignis, dass plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und dadurch zu einer Unfallverletzung führt.

