Unterhalt Einkommen
Unterhaltspflichtige, müssen Unterhalt für den geschiedenen Partner, meistens die Frau, und die Kinder bezahlen. Solange die Kinder ein bestimmtes Alter nicht erreicht haben, muss derjenige, bei dem die Kinder leben, nicht arbeiten gehen. Sollte der Unterhaltsempfänger trotzdem schon früher wieder arbeiten gehen, wird ab dem Zeitpunkt der Unterhalt gekürzt, weil die Anrechnung auf das Einkommen, einen neuen Unterhalt ergibt, der geringer ist.
Somit wird der unterhaltspflichtige Elternteil finanzielle entlastet. Für den Unterhaltsempfänger ist eine ziemlich frühe Berufstätigkeit ebenfalls besser, da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt geringer werden, wenn die Berufstätigkeit zu lange unterbrochen wird. Da viele Frauen während der Ehe arbeiten gehen und zusätzlich Haushalt und Kinder versorgen, ist dass auch für viele geschiedene kein Problem.
Ab dem 14. Lebensjahr eines Kindes, ist einer geschiedenen Frau eine Vollzeittätigkeit zuzumuten, so dass der geschiedene Partner nach der Anrechnung aus dem Einkommen, nur noch einen Ausgleich bezahlen muss. Kann die geschiedene Frau allerdings glaubwürdig nachweisen, dass sie trotz aller Versuche keine Arbeit findet, muss der Unterhaltspflichtige weiterhin Unterhalt bezahlen.

