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Unterhalt

Unterhalt für Kinder bei der Scheidung, muss derjenige bezahlen, bei dem die Kinder nicht leben. Meistens bleiben die Kinder nach der Scheidung bei der Mutter und der Vater der Kinder muss Unterhalt bezahlen.

Bis Ende 2007, wurde der Unterhalt für Kinder bei Scheidung, nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Durch die Reform des Unterhaltsrechts, gab es einige Änderungen, die seit 2008 den Unterhalt für Kinder bei Scheidung regeln. Die Düsseldorfer Tabelle wurde geändert, so dass nun für alle Kinder in Deutschland, einheitliche Sätze gelten.

Der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder bis 6 Jahre, beträgt 265 Euro im Monat, Kinder zwischen 7 und 12 Jahren, haben Anspruch auf 304 Euro und Kinder von 13 bis 18 Jahren erhalten laut Gesetz 356 Euro pro Monat. Die Basis der Berechnung, ist der Kinderfreibetrag. Bei jedem Unterhaltspflichtigen wird allerdings auch der Selbstbehalt berücksichtigt.

Der Unterhalt für Kinder bei Scheidung wird, wenn nötig, von dem Elternteil vor Gericht eingeklagt, bei dem das Kind lebt. Das Kind muss laut Gesetz den Unterhalt selbst einklagen, wird aber vom demjenigen, der das Sorgerecht hat, vertreten.