Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist vor allem für Geschäftsführer und besser verdienende Angestellte interessant um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Wie bei allen anderen betrieblichen Altervorsorgeprodukten auch, reduzieren die Beiträge für die Unterstützungskasse das zu versteuernde Bruttogehalt. Oft werden die Beiträge von den Arbeitgebern, anstatt einer Gehaltserhöhung bezahlt. Das hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kann und somit seine Steuerlast senkt.
Da die eigenen Beiträge das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers senken, wird weniger Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Bei den Sozialabgaben sparen der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber, da sie von beiden je zur Hälfte bezahlt werden. Die Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung, werden vom niedrigeren Einkommen, prozentual abgezogen und sind somit ebenfalls reduziert. Wer vom Bruttolohn 100 Euro für die Unterstützungskasse abziehen lässt, wird feststellen, dass beim Nettogehalt viel weniger, als 100 Euro fehlen. Wie hoch die Differenz genau ist, hängt vom persönlichen Steuersatz, der Kirchensteuer usw. ab.
Da während der Ansparphase steuerliche Vorteile genutzt wurden, müssen bei der Auszahlung Steuern bezahlt werden. Die nachhaltige Besteuerung hat allerdings einen großen Vorteil, da im Ruhestand meistens ein niedriger Steuersatz zur Berechnung herangezogen wird. Somit wird die Auszahlung der Unterstützungskasse abermals durch einen steuerlichen Vorteil begünstigt.

