Urlaubsanspruch
Laut Gesetz, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Jahresurlaub. Um wie viele Tage es sich beim Jahresurlaub genau handelt, ist entweder gesetzlich oder tariflich festgelegt.
Vom Gesetzgeber sind 20 Tage Urlaub im Jahr vorgeschrieben. Meistens gewähren die Arbeitgeber aber fünf oder sechs Wochen Urlaub im Jahr. Der jährliche Urlaubsanspruch wird im Arbeitsvertrag festgelegt und ist somit bindend und darf vom Arbeitgeber nicht nachträglich gekürzt werden. Um überhaupt Anspruch auf Urlaub zu haben, muss ein Arbeitnehmer mindestens ein halbes Jahr in einem Unternehmen tätig sein. Vorher ist es der Kulanz des Arbeitgebers überlassen ob der Arbeitnehmer in Urlaub gehen kann.
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte, muss prozentual, dem der Vollzeitbeschäftigten entsprechen. Wenn ein Vollzeitbeschäftigter 30 Tage Urlaub im Jahr hat, muss jemand der nur an drei Tagen in der Woche arbeitet 18 Tage Urlaub bekommen. Wer halbe Tage arbeitet, bekommt genau wie die Vollzeitbeschäftigten 30 Tage Urlaub. Bei einem Arbeitnehmer der flexibel arbeitet und nur dann im Betrieb erscheint, wenn seine Hilfe nötig ist, muss wieder eine andere Berechnung vorgenommen werden damit ihm keine Nachteile entstehen.

