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Urlaubsgeld

Der Anspruch auf Urlaubsgeld, ist in den meisten Unternehmen nach einem Tarif geregelt. Es handelt sich dabei um ein zusätzliches Gehalt, das meistens vor dem Monat ausbezahlt wird, in dem die Ferien in dem jeweiligen Bundesland beginnen. Wenn das Urlaubsgeld nicht nach Tarif geregelt ist, kann das recht darauf auch aus einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.

Wenn das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag festgelegt wird, ist meistens auch ein Widerrufvorbehalt oder ein Freiwilligkeitsvorbehalt dabei. Der Arbeitgeber behält sich dadurch das Recht vor, das Urlaubsgeld zu kürzen oder zu streichen, wenn es die finanzielle Lage des Unternehmens erfordert. Der Anspruch auf Urlaubsgeld, ist somit nicht für jedes Jahr gegeben. Die meisten Arbeitgeber, geben jedes Jahr einen Rundbrief heraus, in dem mitgeteilt wird, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung handelt und dass darauf kein Anspruch besteht. Wenn das jahrelang unterlassen wird, kann der Anspruch auf Urlaubsgeld zu einer betrieblichen Übung werden und muss jedes Jahr wieder bezahlt werden.

Urlaubsgeld, das nach Tarif geregelt ist, handelt es sich meistens um einen festen Betrag für den gesamten Urlaub, der für den gesamten Urlaub einmal im Jahr ausbezahlt wird.