Urteile
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in Sachen ordentliche Gerichtsbarkeit. Für viele Zivil- und Strafverfahren, endet das Verfahren am Bundesgerichtshof.
Da der Bundesgerichtshof die letzte Instanz für die Zivil- und Strafverfahren ist, tragen die Richter dort eine besondere Verantwortung, denn durch ihre Urteile, wird die Rechtsprechung in Deutschland, stark beeinflusst. Das ist auch der Grund, warum die Richter vom Richterwahlausschuss, ausgewählt werden.
Vor dem Bundesgerichtshof, können nur Rechtsanwälte erscheinen, die eine besondere Zulassung haben. Die Zulassung, bekommen sie vom Wahlausschuss für Rechtsanwälte.
Bei einem Zivil- und Strafverfahren, findet die erste Gerichtsverhandlung, immer beim zuständigen Amtsgericht statt. Das Amtsgericht muss sich bei seinen Urteilen nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) richten. Wenn die angeschuldigte Partei Revision einlegt, kann der Rechtsstreit bis vor den BGH, getragen werden. Die Revision wird aber nur dann zugelassen, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen wurde.

