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Vergütung

Im September 2005, haben die Gewerkschaften, der Bund und die Gemeinden den seit Oktober 2005 geltenden Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, unterschrieben. Damit wurde für die Beschäftigten beim Bund und den Gemeinden der BAT abgelöst, der für mehr als 40 Jahre die Grundlage der Arbeitsverhältnisse war.

Durch die Ablösung des BAT, durch den TVÖD, gibt es allerdings auch zahlreiche Veränderungen, die sich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, als nachteilig erwiesen haben. Die Angestellten und Arbeiter, werden in neue Entgeltgruppen eingeordnet, die den bisherigen Vergütungsgruppen vom BAT entsprechen. Beim TVöD, gibt allerdings keine Familienbezogenen Bestandteile mehr, die sich aus dem Verheirateten- und Kinderanteil im Ortszuschlag, ergeben haben.

Bei der Umgruppierung vom BAT zum TVöD, handelte es sich wahrscheinlich um die größten Umgruppierungsmaßnahmen aller Zeiten, im öffentlichen Dienst. Das Ziel bei den Umgruppierungen, ist das Einsparen von Personalkosten.
Neueinstellungen erfolgen nur noch auf der Grundlage des TVöD. Für die Arbeitnehmer, bedeutet das ein wesentlich geringeres Anfangsgehalt, als bei der Vergütung nach dem BAT. Auch der Arbeitgeberwechsel, von einem zum anderen Amt, für den ein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt wird, führt zu finanziellen Einbußen.