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Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer in Deutschland, wurde 1995 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen und Ende 1996 abgeschafft. Bei der Vermögenssteuer, handelte es sich um eine Substanzsteuer, die für das Nettovermögen eines Steuerpflichtigen, bis zu einem bestimmten Stichtag berechnet wurde.

Die Grundsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ebenfalls Vermögenssteuern, die allerdings nicht abgeschafft wurden.
Einzelpersonen deren Vermögen die 120.000 D-Mark Grenze überschritten hat, mussten für GmbH- Anteile und Aktien 0,5% Steuern bezahlen und für Körperschaften 0,6%. Der Besitz von verzinslichen Wertpapieren, wurde mit 1% Steuern belastet.

Die Abschaffung der Vermögenssteuer, war zuerst eine Erleichterung für die Anleger. Die Gewinne aus den Geldanlagen müssen aber immer noch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da die Gewinne aus Geldanlagen zum Einkommen zählen, müssen einige Personen die erhöhte Einkommenssteuer, die sogenannte Reichensteuer, von 45% bezahlen.

Mit der Reichensteuer wurde die Tarifzone IV, im Jahre 2007 den drei bestehenden Tarifzonen hinzugefügt. Eine Einzelperson, muss ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro, ab dem Veranlagungszeitraum 2008, das Einkommen mit dem Grenzsteuersatz von 45% versteuern.