Vollmacht
Mit einer Vollmacht, gibt man einer anderen Person die Vertretungsmacht. Das sind im wirtschaftlichen Bereich, zum Beispiel die Prokura und die Handlungsvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht wird meistens von älteren Menschen, an einen Menschen ihres Vertrauens vergeben, für die Zeit der eventuellen Geschäftsunfähigkeit.
Mit einer Spezialvollmacht, wird eine andere Person zu einer bestimmten Handlung bevollmächtigt und mit der Generalvollmacht, wird einer anderen Person das Recht zum Abschluss von allen Rechtsgeschäften gegeben, bei denen eine Vertretung erlaubt ist.
Ehepartner, können eine Wechselseitige allgemeine Vollmacht erteilen. Die allgemeine Vollmacht, kann bereits vorgedruckt im Internet ausgedruckt werden, sie kann aber auch von einem Notar ausgestellt werden. Bei den allgemeinen Vollmachten, handelt es sich um eine Vollmacht die gegeben wird, solange der Vollmachtgeber noch geistig fit ist, für den Fall dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert und jemand die Geschäfte für den Vollmachtgeber erledigen muss.
Mit der allgemeinen Vollmacht nach §§ 164 bis 181 BGB, wird die Vollmacht für alle Bankgeschäfte erteilt, der Bevollmächtigte, kann im Namen des Vollmachtgebers Verträge abschließen oder kündigen, private Post abholen und öffnen sowie zu lesen. Und der Bevollmächtigte, kann alle Entscheidungen in bezug auf die Gesundheitsvorsorge, für den Vollmachtgeber treffen.

