Währungsfonds
Internationaler Währungsfonds, kurz IWF genannt, beinhaltet 184 Mitgliedstaaten. Seine Aufgabe ist es, für die makroökonomische Stabilität der Mitgliedstaaten, aber auch die Weltwirtschaft zu fördern. Regelmäßig, werden sowohl die Wirtschaftspolitik, als auch die Finanzpolitik aller Mitgliedstaaten untersucht und eventuelle Risiken aufgezeigt.
Wenn es in einem der Mitgliedstaaten zu Zahlungsbilanzkrisen kommt, kann der Internationale Währungsfonds mit Krediten, finanzielle Hilfe leisten. Mit dem jeweiligen Mitgliedsstaat, werden dann wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen eingeleitet, um die Rückkehr in eine stabile Lage, zu unterstützen.
Der IWF-Stab, der von einem Geschäftführenden Direktor geleitet wird, bereitet die Entscheidungen des IWF vor. Diese müssen dann von einem Exekutivdirektorium gebilligt werden. Deutschland wirkt an den Entscheidungen dieses Gremiums durch einen deutschen Exekutivdirektor mit, da es zu den wichtigsten Anteilseignern, des IWF, zählt.
Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds sowie der Interim Monetary and Financial Committee, treffen die wichtigen Grundsatzentscheidungen. Sie kommen immer zu den Herbst- und Frühjahrstagungen zusammen.
Das Bundesministerium für Finanzen, ist innerhalb Deutschlands, zuständig für den IWF. Vor Ort, sind die Deutschen Botschaften mit der Überwachung von Vereinbarungen und deren Umsetzungen, zuständig.

