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Wandelanleihe

Bei der Wandelanleihe, handelt es sich um eine Schuldverschreibung. Dem Inhaber, dieser Schuldverschreibung, steht außer einer festen Verzinsung, das Recht zu, die Wandelanleihe gegen Aktien des jeweiligen Unternehmens, umzuwandeln. Nach dem Untausch der Wandelanleihe in Aktien, werden an den Anleger keine Zinsen mehr bezahlt.
Wandelanleihen, die nicht in Aktien umgewandelt werden, müssen am Ende der Laufzeit getilgt werden.

Das Verhältnis, zu dem der Umtausch der Wandelanleihe in Aktien durchgeführt wird, muss bereits beim Erwerb der Anleihe festgelegt werden. Wenn die Aktien im Kurs steigen, lohnt sich der Umtausch für den Anleger, da der Gewinn in der Regel die Zinsen übersteigt.

Für viele Unternehmen sind Wandelanleihen, geeignete Mittel um das Unternehmen zu finanzieren, da die Zinsen, die sie bezahlen müssen geringer sind als bei anderen Unternehmensanleihen. Die Wandelanleihen, müssen nicht unbedingt mit der jeweiligen Aktiengesellschaft identisch sein. Die Aktien dienen als Basiswert für die Wandelanleihe und können zum Beispiel von einer Bank aufgelegt werden. Die Bank, muss die Wandelanleihe allerdings auf die Aktien von einem börsennotierten Unternehmen auflegen.