Wehrdienst
Junge Männer die ein bestimmtes Alter erreicht haben, bekommen einen Musterungsbescheid mit der Post zugeschickt. Darin stehen der Termin und der Ort der Musterung. Zu dem Termin, muss jeder Mann Erscheinen, der eine Aufforderung dazu bekommt.
Die Musterung ist eine ärztliche Untersuchung bei der, der Tauglichkeitsgrad festgestellt wird. Bei gesundheitlichen Problemen, wird meistens festgestellt, dass die gemusterte Person untauglich ist und den Wehrdienst nicht antreten muss. Einige Zeit nach der Musterung, kommt die Einberufung. In dem Brief, steht wann und wo sich die betreffende Person zum antreten des Wehrdienstes einzufinden hat.
Wer noch nicht gemustert wurde und nach einer beruflichen Ausbildung zur Bundeswehr möchte, kann einen Antrag auf Einberufung stellen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn nach der Ausbildung keine Übernahme stattgefunden hat und die zeit bis ein neuer Arbeitgeber gefunden wird, kann so genutzt werden. Während den neun Monaten Wehrdienst, steht jedem Wehrpflichtigen ein Sold und Urlaub zu. Der Sold ist nicht sehr hoch, die Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und die medizinische Versorgung, sind allerdings kostenlos.
Für die Verweigerung des Wehrdienstes, müssen ausreichende Gründe dargelegt werden, das kann zum Beispiel der absolvierte Dienst beim Zivil- oder Katastrophenschutz sein oder ein freiwilliges soziales Jahr.

