Werbungskosten
Bei der Steuererklärung, hat jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Zu den Werbungskosten, gehören neben der Fahrt mit dem eigenen Auto zur Arbeitsstätte, noch viele andere Ausgaben. Die Kontoführungsgebühren, werden zum Beispiel ohne Nachweis bis zu 16 Euro im Jahr steuerlich anerkannt.
Alle Aufwendungen, die dem Erhalt und der Sicherung des Einkommens dienen, können bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dazu gehören auch Bewerbungskosten, die Kosten für Arbeitsmittel oder Arbeitsbekleidung, sofern es sich um berufsspezifische Kleidung handelt, die privat nicht getragen werden kann. Die Beiträge für eine Gewerkschaft sowie die Kosten, die durch eine doppelte Haushaltsführung entstehen, können ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.
Die doppelte Haushaltsführung wird nur anerkannt, wenn die Arbeitsstätte zu weit vom Wohnort entfernt ist oder die tägliche Fahrt als unzumutbar angesehen wird.
Dienstreisen mit Übernachtungskosten und dem Verpflegungsmehraufwand, können bis zu bestimmten Summen, ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Die Werbungskosten, werden bei der Steuererklärung vom Jahreseinkommen abgezogen und reduzieren das zu versteuernde Einkommen.

