Wohngeld
Der Anspruch auf Wohngeld, hängt vom Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen ab. Immer mehr Menschen, sind gezwungen einen Antrag für Wohngeld zu stellen, weil durch die steigenden Kosten, die Miete kaum noch zu bezahlen ist.
Vor allem Familien mit Kindern und nur einem Einkommen, kommen oft ohne das Wohngeld nicht aus. Der Staat hilft Mietern und Hausbesitzern die ein geringes Einkommen haben, seit mehr als 40 Jahren mit dem Wohngeld.
Das Wohngeld, wird ab dem Monat bezahlt, in dem der Antrag für Wohngeld gestellt wurde. Anspruch auf Wohngeld haben nur einkommensschwache Familien. Im Antrag, muss das gesamte Einkommen einer Familie, offengelegt werden. Das Kindergeld wird bei der Berechnung außer acht gelassen.
Neben dem Einkommen, wird die Personenzahl im Haushalt berücksichtigt. Der Antrag für Wohngeld, muss sorgfältig ausgefüllt werden und wenn alle nötigen Unterlagen beigefügt sind, kann die Bearbeitung schneller erfolgen.
Nachdem der Anspruch auf Wohngeld geprüft wurde, bekommt der Antragssteller schriftlich Bescheid. Wenn der Bescheid positiv ist, wird das Wohngeld rückwirkend, ab dem Monat der Antragsstellung, für 12 Monate gewährt. Vor Ablauf der 12 Monate, muss erneut ein Antrag für Wohngeld gestellt werden.

