Zeitwertkonten
Mit einem betrieblichen Zeitwertkonto, kann der Ruhestand, von Arbeitnehmern, vorgezogen werden. Da die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, bereits beschlossen wurde und auch die Regelungen, für die Altersteilzeit verschärft wurden, sind betriebliche Zeitwertkonten für viele Arbeitnehmer, die einzige Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Altersteilzeitverträge sind nur noch bis Ende 2009 förderfähig, deshalb wurde nach einer anderen Möglichkeit gesucht um die Arbeitnehmer frühzeitig in den Ruhestand zu entlassen.
In der Praxis, setzen sich die zwei Modelle der Zeitwertkonten durch. Zum einen das Langzeitarbeitszeitkonto und zum anderen das Lebensarbeitszeitkonto.
Das Zeitwertkonto, kann durch Überstunden finanziert werden. Die Überstunden des Arbeitnehmers, werden nicht bezahlt, sondern in ein Zeitwertkonto investiert. Neben den Überstunden, kann auch der nicht in Anspruch genommene Urlaub, in das Zeitwertkonto einfließen. Das Guthaben auf dem Zeitwertkonto, kann der Arbeitnehmer nutzen um früher in den Ruhestand zu gehen.
Die betrieblichen Zeitwertkonten, die der Arbeitnehmer, durch den Verzicht, auf einen Teil von seinem Bruttogehalt bespart, werden staatlich gefördert. Der Arbeitnehmer, verzichtet jeden Monat auf einen Teil von seinem Bruttogehalt, dadurch wird das Bruttoeinkommen reduziert und dadurch werden weniger Steuern und Sozialbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen. Das Geld, kann in Investmentfonds, Rentenversicherung usw. investiert werden. Mit dem angesparten Guthaben, wird die Zeit des vorgezogenen Ruhestands finanziert.

