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Zivildienst

Der Zivildienst wird von denjenigen verrichtet, die nicht zur Bundeswehr möchten. Kriegsdienstverweigerer, müssen den Wehrdienst nicht antreten und als Ersatz den Zivildienst, über die Dauer von neun Monaten ableisten.

Der Zivildienst wird in sozialen Einrichtungen, wie Seniorenheim, Behindertenheim, Krankenhaus usw. abgeleistet. Es ist auch möglich den Zivildienst bei einer ambulanten Pflegestation abzuleisten. Die Zivildienststelle wird den Kriegsdienstverweigerern nicht von der Bundeswehr zugewiesen, sie müssen sich selbst um eine Zivildienststelle bemühen. Zu den Tätigkeiten beim Zivildienst, gehört das Waschen, Füttern und Anziehen der hilfsbedürftigen Menschen. Wenn nötig müssen aber auch Botengänge oder handwerkliche Arbeiten erledigt werden.

Das Gehalt wird während dem Zivildienst Sold genannt. Der Sold wird Netto bezahlt und wird nach Tagessätzen berechnet. Für die ersten drei Monate, erhält der Zivildienstleistende 9,41 Euro am Tag, vom 4. bis zum 6. Monat sind es 10,18 pro Tag und vom 7. bis zum 9. Monat, werden 10,95 Euro am Tag als Sold bezahlt. Für die gesamte Dauer des Zivildienstes, wird neben dem Gehalt bzw. Sold, Verpflegungsgeld, Fahrtkostenerstattung, Kleidergeld und Reinigungsgeld bezahlt. Nach den neun Monaten Zivildienst, bekommt jeder Zivildienstleistende Entlassungsgeld von etwa 700 Euro.