Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung wird vom Gericht angeordnet, um privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Ein Gläubiger, der Ansprüche gegen einen Schuldner hat, kann einen vollstreckbaren Titel erwirken. Mit diesem Titel, kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Das Vollstreckungsverfahren, muss immer vom Gläubiger beantragt werden und er kann auch die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens veranlassen, wenn der Schuldner vor der Zwangsvollstreckung seine Schuld begleicht.
Der Titel für eine Zwangsvollstreckung, kann zum Beispiel aus dem Vollstreckungsbescheid, aus einem gerichtlichen Mahnverfahren, zustande kommen. Der Vollstreckungstitel, muss dem Schuldner zugestellt werden und die Vollstreckungsklausel beinhalten. Die Zwangsvollstreckung, wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt. Die Vollstreckungsmaßnahme, kann die Pfändung mit nachfolgender Versteigerung sein. Mit dem Gewinn aus der Versteigerung wird der Gläubiger befriedigt.
Bei der Pfändung von Lohn und Gehalt, wird der Betrag, der über einen Freibetrag für den Lebensunterhalt hinausgeht, gepfändet. Im Zuge der Zwangsvollstreckung, kann aber auch das Kontoguthaben oder die Lebensversicherung gepfändet werden.
Um die Zwangsvollstreckung zu sichern, kann auch der Arrest des Schuldners gerichtlich angeordnet werden.

