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Zwischengewinn

Der Zwischengewinn bei Fonds, ist der Ertragsteil, der sich aus den Zinsen und den Ausschüttungen ergibt. In der Regel, ist der Anteil vom Zwischengewinn schon im Preis für den Anteil am Investmentfonds enthalten.

Der Zwischengewinn kommt zum Tragen, wenn der Anteil eines Investmentfonds gekauft oder verkauft wird, bevor die Ausschüttungsfrist abgelaufen ist. Beim Verkauf von Fondsanteilen während eines Geschäftsjahres, werden die Erträge mitsamt den Zinsen und Zinseszinsen ausbezahlt und müssen beim Finanzamt versteuert werden.
Beim Kauf vor dem Ablauf eines Geschäftsjahres, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsen vom Anleger bezahlt und können dann als negative Einkünfte bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Der Zwischengewinn bei Fonds des Inlands, wird mit der Zinsabschlagsteuer von 30%, plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer, belastet. Die jeweilige Bank, gibt die zu zahlenden Steuern direkt an das Finanzamt weiter.
Da der Zwischengewinn bei Fonds aus dem Ausland nicht immer bekannt ist, wird dieser mit pauschal 20% festgelegt und muss bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Vom Finanzamt wird er dann mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

Ab Januar 2009, unterliegt auch der Zwischengewinn bei Fonds, der Abgeltungssteuer und wird mit 25% plus dem Solidaritätszuschlag belastet.